Allgemeine Geschäftsbedingungen

Ulrich Deco, Im Krippchen 2, 65555 Limburg-Offheim 
Geschäftsinhaberin: Elena Ulrich 
Online‐Shop: http://www.ulrich-deco.de

Für unsere Angebote und Leistungen betreffend  unseren  Online‐Shop  gelten  unsere  Allgemeinen  Geschäftsbedingungen  in  ihrer  zum  Zeitpunkt  der  Bestellung  gültigen  Fassung.  Individuelle  Vertragsabreden haben Vorrang vor Allgemeinen Geschäftsbedingungen.  Etwaige  Allgemeine  Geschäftsbedingungen  des  Mieters  sind  nur  insoweit  wirksam,  wie  sie  diesen  AGB  nicht  widersprechen  und  die  gesetzlichen  Vorschriften  nicht  zum  Nachteil  des  Vermieters  abbedingen. 


1. Zustandekommen des Vertrages / Vertragsabwicklung  

Soweit mietvertragliche Leistungen über das Online‐Shop‐System oder per E‐Mail abgewickelt  werden, so ist das im Sinne des Abschlusses eines Mietvertrages (nicht Kaufvertrages) zu verstehen. Nach Vertragsschluss erhalten Sie automatisch eine Email  mit weiteren Informationen zur Abwicklung des Vertrages. 


2. Rechtswahl 

Auf die vertraglichen Beziehungen zwischen den Kaufvertragsparteien findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Von dieser Rechtswahl  ausgenommen sind die zwingenden Verbraucherschutzvorschriften des Landes, in dem der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Die Anwendung des UN‐Kaufrechts (CSIG) ist ausgeschlossen.


3. Preise / Zahlungsmöglichkeiten 

1. Alle genannten Preise sind Endpreise in Euro (EUR).  

2. Der Mietpreis  für einen Mietartikel bezieht sich  auf 4 Kalendertage oder maximal auf eine Woche (Mietzeit inkl. Versandzeit für Hin & Rückweg) 

3. Zu den Zahlungsmöglichkeiten siehe die Angaben im Online‐Shop. 

4. Für eine Beratung (dauer ca. 120 min.) wird eine Schutzgebühr von 60 € erhoben. Bei Auftragserteilung werden diese nicht berechnet.


4. Fernabsatzrechtliche Informationen 

1. Die  Beschreibung  unserer  Leistungen  und  die  mietvertraglichen  Konditionen  finden  Sie  in  der  Artikelbeschreibung und auf der Seite bzw. in diesen AGB.  

2. Die  Belehrungen  über  Ihr  gesetzliches  Widerrufsrecht  als  Verbraucher,    Ausnahmen  vom  Widerrufsrecht, dessen vorzeitiges Erlöschen, das Widerrufsformular, die Folgen des Widerrufs, z. B.  Rücksendung, Rücksendekosten und Wertersatz, finden Sie im ausführlichen Online‐Shop‐Angebot in  der Aussparung für das Widerrufsrecht. 

3. Alle weiteren Informationen zu unserem Unternehmen, dem Angebot und der Abwicklung der Miete  ergeben sich aus dem ausführlichen Online‐Shop‐Angebot. 


5. Informationen zum elektronischen Geschäftsverkehr  

1. Sprache  
Die für den Vertragsabschluss zur Verfügung stehende Sprache ist ausschließlich Deutsch.  

2. Verhaltenskodex 
Wir haben uns keinem besonderen Verhaltenskodex (Regelwerk) unterworfen.  


6. Allgemeine Rechte und Pflichten der Vertragsparteien 

1. Der Vermieter verpflichtet sich, dem Mieter den vermieteten Mietgegenstand für die Dauer der  Mietzeit zu überlassen. 

2. Der  Mieter  verpflichtet  sich,  die  Miete  vereinbarungsgemäß  zu  zahlen,  den  Mietgegenstand ordnungs‐ und vertragsgemäß  zu behandeln  und  nach Beendigung  der Mietzeit im  betriebsfähigen  und  gereinigten  Zustand  mit  sämtlichen  Zusatzteilen  zurückzuliefern  oder  zur Abholung bereit zu  stellen, je nach Vereinbarung der Parteien. 


7. Beginn der Mietzeit

1. Der Mietzeitbeginn wird  nach Datum zwischen den Vertragsparteien vereinbart. Genaue Zeiten  werden zwischen den Parteien entweder vorab oder nach  Abschluss des Mietvertrages (innerhalb des in der Artikelbeschreibung erläuterten Verfügbarkeitsrahmens) geklärt. 

2. Bei vorzeitiger Übergabe des Mietgegenstandes beginnt die Mietzeit mit Bereitstellung des Mietgegenstandes in den Geschäftsräumen des Vermieters oder, falls der Vermieter die Auslieferung übernimmt, mit dem Eintreffen am vereinbarten Ort.  


8. Übergabe der Mietsache, Mängelrüge

Der Vermieter hat den Mietgegenstand in einem einwandfreien, betriebsfähigen und sicheren  Zustand zu übergeben oder bei entsprechender Vereinbarung zur Abholung bereit zu stellen. Nicht  erkennbare Mängel, Beschädigungen oder  Funktionsstörungen hat der Mieter dem Vermieter unverzüglich nach Bekanntwerden anzuzeigen.  


9. Ende der Mietzeit

Das Ende der Mietzeit wird zwischen den Parteien vereinbart. Die Mindestmietdauer ergibt sich aus  der Artikelbeschreibung. 


10. Unterhaltspflicht des Mieters

1. Der Mieter ist verpflichtet,  

a) sich vor Inbetriebnahme des Mietgegenstandes über den Bedienungsablauf des Mietgegenstandes  im Einzelnen umfassend zu informieren, diesen zu beachten und sich bei ergebenden Rückfragen vor  der Inbetriebnahme  unverzüglich an  den Vermieter  zu wenden, was insbesondere auch  bei Fragen bezüglich der geeigneten und zugelassenen Betriebsstoffe (nachstehend Punkt c) gilt; 

b)  den Mietgegenstand nicht so einzusetzen, dass eine Überbelastung eintritt, die nicht mehr dem üblichen Mietgebrauch entspricht;  

c)  für  sach‐ und fachgerechte Wartung und Pflege des Mietgegenstandes Sorge zu tragen, insbesondere die dafür vorgesehenen und zulässigen  Betriebsstoffe zu verwenden (z.B. Wasser, Schmierstoffe, Kraftstoffe, Reinigungsmittel) und zwar nur in einwandfreier Beschaffenheit unter  Beachtung der Betriebsanleitung oder wie vom Vermieter ausdrücklich vorgeschrieben;  

d)  den Vermieter unverzüglich über eventuell eingetretene Beschädigungen oder  Funktionsstörungen zu unterrichten und den Mietgegenstand ggf. sofort außer Betrieb zu nehmen und notwendige Instandsetzungsarbeiten, die der Mieter  selbst plant oder durch dritte Personen ausführen lassen will, nur nach vorheriger Abstimmung mit dem Vermieter zu veranlassen;  

e)  den  Mietgegenstand gegen Diebstahl und außerhalb der Einsatzzeit nach besten Möglichkeiten gegen Witterungseinflüsse zu schützen.  

(2)  Der  Vermieter ist berechtigt, den Mietgegenstand nach Abstimmung mit dem Mieter ohne weitere Begründung zu besichtigen und selbst zu untersuchen  oder durch einen Beauftragten untersuchen zu lassen. Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter die Untersuchung in jeder Weise  zu ermöglichen, zeitnahe Besichtigungstermine zu ermöglichen, insbesondere dem Vermieter Zutritt  zu den Mietgegenständen zu verschaffen. Die Kosten der Untersuchung trägt der Vermieter.  


11. Untervermietung, Abtretung, Pfändung  

1. Der Mieter darf den Mietgegenstand weder an einen Dritten weitervermieten noch darf er Rechte  aus diesem Mietvertrag abtreten oder vertraglich Rechte irgendwelcher Art an dem Mietgegenstand  einräumen. Bei Verstößen ist der Vermieter zur fristlosen Kündigung berechtigt. 

2. Sollte ein Dritter durch Beschlagnahmung oder Pfändung Rechte an dem Mietgegenstand geltend  machen, so ist der Mieter verpflichtet, den Vermieter hierüber unverzüglich zu informieren und den  Dritten über das bestehende Mietverhältnis aufzuklären.  

3.  Verstößt  der Mieter  schuldhaft gegen die vorstehenden Verpflichtungen, so ist er verpflichtet, dem Vermieter den Schaden zu ersetzen, der diesem daraus entsteht.  


12. Haftung des Vermieters 

Schadensersatzansprüche des Mieters wegen Verschulden bei Vertragsverhandlungen, unerlaubter Handlungen und mietvertraglicher  Pflichtverletzungen  sind  ausgeschlossen,  soweit  sie  nicht  auf  Vorsatz  oder grober  Fahrlässigkeit  des  Vermieters oder seiner Erfüllungsgehilfen  beruhen, sich der Vermieter nicht  gemäß  §  831  BGB  exkulpieren  kann  und  bei  Vorliegen  einfacher  Fahrlässigkeit  insoweit, als sich die  Schadensersatzansprüche  nicht  auf  die  Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten beziehen und nicht Schäden aus Verletzung des Lebens, des Körpers oder der  Gesundheit Gegenstand der streitigen Forderungen sind. 


13. Unfallverhütung  

Der  Mieter  hat  dafür  zu  sorgen,  dass  alle  Personen,  die  den  Mietgegenstand  nutzen,  zuvor  vom  Mieter  oder einer vom Mieter eingewiesenen  Person mit  der  sicheren  und korrekten Handhabung  des  Mietgegenstandes  vertraut  gemacht  werden,  oder  vorab  festzustellen,  ob  die  betreffende  Person  bereits  fachkundig  sind.  Der  Mietgegenstand  darf  nur  für  die  für  den  Mietgegenstand  vorgesehenen Einsatzzwecke verwandt werden, und falls bestimmte Qualifikationen erforderlich sind  (z. B. spezielle Ausbildung, Führerscheinklasse) auch nur an qualifizierte Personen. 


14. Rückgabe des Mietgegenstandes / Schadenersatz bei fehlerhafter Rückgabe

1. Der  Mieter  hat  den  Mietgegenstand  im  ungereinigten  Zustand  mit  sämtlichen  Zusatzteilen  zurückzuliefern  oder  zur  Abholung  bereit  zu  stellen,  je  nach  Vereinbarung  der  Parteien. Weist  der  Mietgegenstand bei der Rückgabe Beschädigungen, Mängel oder enorme Verschmutzungen auf, die  der Mieter zu vertreten hat, so hat der Mieter dem Vermieter den Schadenersatz  für den Zeitraum  der  Instandsetzung  und  der  Reinigungsarbeiten  bzw.  der  Reparaturarbeiten  betreffend  den  Mietgegenstand als Schadenersatz zu zahlen. 

2.  Der  Vermieter  hat  dem  Mieter  den  Umfang  der  zu  vertretenen  Mängel  und  Beschädigungen  unverzüglich mitzuteilen. Dem Mieter ist Gelegenheit zur Nachprüfung der aufgezeigten Mängel zu  geben. Die  Kosten  der  zur  Behebung  der Mängel erforderlichen Instandsetzungs‐/Reinigungs‐  bzw.  Reparaturarbeiten / der evtl. Neuanschaffung sind dem Mieter unverzüglich anzuzeigen.  

3.  Die  Kosten  für  die  Instandsetzungsarbeiten  bzw.  Reinigungs‐  oder  Reparaturarbeiten  oder evtl.  Neuanschaffung  sind  nach  Behebung  des  Mangels  bzw.  nach  Feststellung,  dass  der  Mangel  nicht  reparabel ist, sofort fällig, wobei der Vermieter den Mieter hierüber in Textform zu informieren hat.  

4. Falls der Mieter die Mietsache nicht rechtzeitig zurückgibt, verpflichtet er sich, dem Vermieter für  jeden  Tag,  der  über  den  vereinbarten  Mietzeitraum  hinausgeht,  eine  Nutzungsentschädigung  zu  zahlen.  Die  Höhe  der  Nutzungsentschädigung  entspricht  dem  Mietpreis  der  überlassenen  Mietgegenstände.  

5.  Die  Geltendmachung  eines  weiteren  Schadens  ist  nicht  ausgeschlossen.  Dem  Mieter  bleibt  vorbehalten  nachzuweisen,  dass  kein  Schaden  oder  nur  ein  geringerer  als  der  vom  Vermieter  angesetzte Schaden eingetreten ist. 


15. Verlust des Mietgegenstandes, der Verpackung oder des Zubehörs

1.  Der Mieter haftet für Verlust, Diebstahl, Beschädigung und unbefugte Nutzung der Mietsache, sollte er keine Versicherung abgeschlossen haben. 

2. Verluste durch Diebstahl oder Raub hat der Mieter unverzüglich der zuständigen Polizeibehörde  mitzuteilen. Die Diebstahlanzeige ist dem Vermieter unaufgefordert vorzulegen. Bei Diebstahl oder Raub ist der Mieter verpflichtet, gleichwertigen  Ersatz  für  den gestohlenen Mietgegenstand, alternativ Geldersatz zu leisten. 

3.  Bei Geldersatz ist der Betrag zu leisten, der zur Beschaffung eines gleichwertigen Gerätes zum Zeitpunkt der Entschädigungsleistungen erforderlich ist. 

4.  Im Falle einer unzulässigen Entsorgung der Verpackung des Mietgegenstandes, ist ein  Stundensatz in Höhe von 8,50 EUR brutto pro Verpackung zu leisten, um diese erneut zu erstellen. 


16. Änderung / Stornierung / Kündigung 

1. Geringfügige Auftragsänderungen sind bis zwei Wochen vor der Veranstaltung möglich. 
Geringfügige (max. 10% der Auftragsmenge) Reduzierungen der Auftragsmenge sind bis zu vier Wochen vor der Veranstaltung ohne Stornogebühren möglich.

2. Die bestellten Mietartikel werden nach Auftragsbestätigung aus dem verfügbaren Lagerbestand  ausgebucht und fix reserviert, Textilien werden teilweise speziell konfektioniert, frische Blumen und Kaufartikel werden Auftragsbezogen geordert. 
Bei einer Stornierung behalten wir uns das Recht vor,  alle vereinbarten Leistungen wie folgt in Rechnung zu stellen: 

- Bearbeitungsgebühren - Die Höhe des Betrags ist je nach Auftrag.
‐ erfolgt die Stornierung bis zu 60. Tage vor dem vereinbarten Übergabetermin, so wird eine Schadenspauschale von 25 % des Gesamtmietzinses fällig
‐ erfolgt die Stornierung bis zu 30. Tage vor dem vereinbarten Übergabetermin, so wird eine Schadenspauschale von 40 % des Gesamtmietzinses fällig
- ab dem 29. Tag vor dem vereinbarten Übergabetermin wird eine Schadenspauschale von 75 % des Gesamtmietzinses fällig
‐ erfolgt die Stornierung weniger als 2 Wochen vor der Veranstaltung, so werden 100% der Auftragssumme fällig 

3.  Ein  ordentliches Kündigungsrecht für den über eine bestimmte Mietzeit abgeschlossenen Mietvertrag steht beiden Parteien nicht zu.  Das Recht, den Mietvertrag außerordentlich zu kündigen, bleibt hiervon unberührt. 

4. Der Vermieter ist berechtigt, den Mietvertrag ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen,  

a) wenn er nach Vertragsabschluss Kenntnis davon erlangt, dass über das Vermögen des Mieters ein  Insolvenzverfahren eröffnet oder ein solches mangels Masse abgelehnt wurde, 

b)  wenn er nach Mietvertragsabschluss Kenntnis davon erlangt hat, dass der Mieter die eidesstattliche Versicherung abgegeben hat,  

c)  wenn der Mieter ohne seine Einwilligung den Mietgegenstand oder einen Teil desselben nicht bestimmungsgemäß verwendet oder an einen anderen als im  Vertrag angegebenen Ort verbringt oder einem Dritten überlässt,  

d) wenn der Mieter mit der Zahlung des fälligen Mietbetrages länger als 7 Tage nach schriftlichem Mahnschreiben des Vermieters in Verzug kommt. 

5.  Im  Falle  der  außerordentlichen  Kündigung  des  Vermieters  ist  der  Mieter  verpflichtet,  dem  Vermieter den hierdurch entstandenen Mietausfallschaden zu ersetzen.  

* Zusatz Corona Bedingungen
Bei Auftragsstornierung werden Ihnen schon alle getätigte Arbeiten wie Beratungstermin, komplette Planung, Location Besichtigung, Umbuchung, Bearbeitungsgebühren, eventuell gekaufte Artikel für ihre Veranstaltung sowie Stornogebühren/Schadenspauschale s. AGB’s in Rechnung gestellt.



17. Schnuppertermin / Beratungstermin

1. Der Schnuppertermin bei uns ist kostenlos und dauert max. 30 min.

2. Für eine Beratung wird eine Schutzgebühr von 60 € erhoben. Bei Auftragserteilung werden diese nicht berechnet. Dauer max. 120 min. 

Werden Termine bis zu 24 Stunden vorher nicht abgesagt, berechnen wir eine Gebühr von 60€. Beratungstermin beinhaltet professionelle Beratung, Floristik und Konzept Gestaltung sowie Mustertisch Gestaltung vor Ort.


18. Ausweispflicht  

Der  Mieter  hat  sich  vor  Mietbeginn  mit  seinem  gültigen,  nicht  abgelaufenen  Personalausweis  auszuweisen.  Zudem  hat  er  seine  Telefon‐Nr.,  aktuelle  Mobil‐Nr.,  Adresse  des  Einsatzortes  des  Mietgegenstandes, falls diese von der gemeldeten Adresse abweichend, anzugeben.   Bei  nicht  vollständiger  Datenangabe  kann  der  Vermieter  ein  Zurückbehaltungsrecht  an  der  Erbringung seiner Leistungen ausüben und nach erfolgloser Aufforderung an den Mieter, vollständige  Angaben zu machen, vom Vertrag zurücktreten. 


19. Datenschutzerklärung  

Alle  von  uns  erhobenen  und  gespeicherten  persönlichen  Kundendaten  werden  ausschließlich  zum  Zwecke  der  Mietabwicklung  verwendet.  Es  werden  Vor‐  und  Familiennamen  des  Kunden,  die  zugehörige Rechnungs‐ und Lieferanschrift sowie eine ggf. hinterlegte Rufnummer und Emailadresse  gespeichert.  Die  erhobenen  Daten  werden  nicht  an  andere  Dritte  weitergegeben,  ausgenommen  rechtlich notwendige Maßnahmen (z. B. Inkassobüro, Rechtsanwalt, Auskunfteien) und Maßnahmen  des Warentransportes einschließlich der Sendungsverfolgung. 


20. Urheberrecht

Die  von  uns  in  den  Angeboten  eingestellten  Fotos  und  die  von  uns  erstellten  Texte  sind  urheberrechtlich geschützt. Das Kopieren und Veröffentlichen hiervon (auch nur auszugsweise) wird  gem. § 97 UrhG strafrechtlich und zivilrechtlich verfolgt. 


21. Gerichtsstand /Erfüllungsort 

Für  alle  wechselseitigen Ansprüche der Vertragspartner wird Limburg als Erfüllungsort und  Gerichtsstand vereinbart, sofern es sich bei den Vertragspartnern um Kaufleute, juristische Personen  des öffentlichen Rechts oder öffentlich‐rechtliche Sondervermögen handelt. Ebenso wird Darmstadt  als Erfüllungsort und Gerichtsstand vereinbart, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im  Inland hat. 


22. Salvatorische Klausel 

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser AGB ganz oder  teilweise  unwirksam  sein  oder  werden  oder  die  Vereinbarungen  eine  Lücke  enthalten,  so  wird  hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. 


Limburg, den 01.06.2019