Allgemeine Geschäftsbedingungen
Ulrich Deco, Im Krippchen 2, 65555 Limburg-Offheim
Geschäftsinhaberin: Elena Ulrich
Online‐Shop: http://www.ulrich-deco.de
Für unsere Angebote und Leistungen betreffend unseren Online‐Shop gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Individuelle Vertragsabreden haben Vorrang vor Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Etwaige Allgemeine Geschäftsbedingungen des Mieters sind nur insoweit wirksam, wie sie diesen AGB nicht widersprechen und die gesetzlichen Vorschriften nicht zum Nachteil des Vermieters abbedingen.
1. Zustandekommen des Vertrages / Vertragsabwicklung
Soweit mietvertragliche Leistungen über das Online‐Shop‐System oder per E‐Mail abgewickelt werden, so ist das im Sinne des Abschlusses eines Mietvertrages (nicht Kaufvertrages) zu verstehen. Nach Vertragsschluss erhalten Sie automatisch eine Email mit weiteren Informationen zur Abwicklung des Vertrages.
2. Rechtswahl
Auf die vertraglichen Beziehungen zwischen den Kaufvertragsparteien findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Von dieser Rechtswahl ausgenommen sind die zwingenden Verbraucherschutzvorschriften des Landes, in dem der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Die Anwendung des UN‐Kaufrechts (CSIG) ist ausgeschlossen.
3. Preise / Zahlungsmöglichkeiten
1. Alle genannten Preise sind Endpreise in Euro (EUR).
2. Der Mietpreis für einen Mietartikel bezieht sich auf 4 Kalendertage oder maximal auf eine Woche (Mietzeit inkl. Versandzeit für Hin & Rückweg)
3. Zu den Zahlungsmöglichkeiten siehe die Angaben im Online‐Shop.
4. Für eine Beratung (dauer ca. 120 min.) wird eine Schutzgebühr von 60 € erhoben. Bei Auftragserteilung werden diese nicht berechnet.
4. Fernabsatzrechtliche Informationen
1. Die Beschreibung unserer Leistungen und die mietvertraglichen Konditionen finden Sie in der Artikelbeschreibung und auf der Seite bzw. in diesen AGB.
2. Die Belehrungen über Ihr gesetzliches Widerrufsrecht als Verbraucher, Ausnahmen vom Widerrufsrecht, dessen vorzeitiges Erlöschen, das Widerrufsformular, die Folgen des Widerrufs, z. B. Rücksendung, Rücksendekosten und Wertersatz, finden Sie im ausführlichen Online‐Shop‐Angebot in der Aussparung für das Widerrufsrecht.
3. Alle weiteren Informationen zu unserem Unternehmen, dem Angebot und der Abwicklung der Miete ergeben sich aus dem ausführlichen Online‐Shop‐Angebot.
5. Informationen zum elektronischen Geschäftsverkehr
1. Sprache
Die für den Vertragsabschluss zur Verfügung stehende Sprache ist ausschließlich Deutsch.
2. Verhaltenskodex
Wir haben uns keinem besonderen Verhaltenskodex (Regelwerk) unterworfen.
6. Allgemeine Rechte und Pflichten der Vertragsparteien
1. Der Vermieter verpflichtet sich, dem Mieter den vermieteten Mietgegenstand für die Dauer der Mietzeit zu überlassen.
2. Der Mieter verpflichtet sich, die Miete vereinbarungsgemäß zu zahlen, den Mietgegenstand ordnungs‐ und vertragsgemäß zu behandeln und nach Beendigung der Mietzeit im betriebsfähigen und gereinigten Zustand mit sämtlichen Zusatzteilen zurückzuliefern oder zur Abholung bereit zu stellen, je nach Vereinbarung der Parteien.
7. Beginn der Mietzeit
1. Der Mietzeitbeginn wird nach Datum zwischen den Vertragsparteien vereinbart. Genaue Zeiten werden zwischen den Parteien entweder vorab oder nach Abschluss des Mietvertrages (innerhalb des in der Artikelbeschreibung erläuterten Verfügbarkeitsrahmens) geklärt.
2. Bei vorzeitiger Übergabe des Mietgegenstandes beginnt die Mietzeit mit Bereitstellung des Mietgegenstandes in den Geschäftsräumen des Vermieters oder, falls der Vermieter die Auslieferung übernimmt, mit dem Eintreffen am vereinbarten Ort.
8. Übergabe der Mietsache, Mängelrüge
Der Vermieter hat den Mietgegenstand in einem einwandfreien, betriebsfähigen und sicheren Zustand zu übergeben oder bei entsprechender Vereinbarung zur Abholung bereit zu stellen. Nicht erkennbare Mängel, Beschädigungen oder Funktionsstörungen hat der Mieter dem Vermieter unverzüglich nach Bekanntwerden anzuzeigen.
9. Ende der Mietzeit
Das Ende der Mietzeit wird zwischen den Parteien vereinbart. Die Mindestmietdauer ergibt sich aus der Artikelbeschreibung.
10. Unterhaltspflicht des Mieters
1. Der Mieter ist verpflichtet,
a) sich vor Inbetriebnahme des Mietgegenstandes über den Bedienungsablauf des Mietgegenstandes im Einzelnen umfassend zu informieren, diesen zu beachten und sich bei ergebenden Rückfragen vor der Inbetriebnahme unverzüglich an den Vermieter zu wenden, was insbesondere auch bei Fragen bezüglich der geeigneten und zugelassenen Betriebsstoffe (nachstehend Punkt c) gilt;
b) den Mietgegenstand nicht so einzusetzen, dass eine Überbelastung eintritt, die nicht mehr dem üblichen Mietgebrauch entspricht;
c) für sach‐ und fachgerechte Wartung und Pflege des Mietgegenstandes Sorge zu tragen, insbesondere die dafür vorgesehenen und zulässigen Betriebsstoffe zu verwenden (z.B. Wasser, Schmierstoffe, Kraftstoffe, Reinigungsmittel) und zwar nur in einwandfreier Beschaffenheit unter Beachtung der Betriebsanleitung oder wie vom Vermieter ausdrücklich vorgeschrieben;
d) den Vermieter unverzüglich über eventuell eingetretene Beschädigungen oder Funktionsstörungen zu unterrichten und den Mietgegenstand ggf. sofort außer Betrieb zu nehmen und notwendige Instandsetzungsarbeiten, die der Mieter selbst plant oder durch dritte Personen ausführen lassen will, nur nach vorheriger Abstimmung mit dem Vermieter zu veranlassen;
e) den Mietgegenstand gegen Diebstahl und außerhalb der Einsatzzeit nach besten Möglichkeiten gegen Witterungseinflüsse zu schützen.
(2) Der Vermieter ist berechtigt, den Mietgegenstand nach Abstimmung mit dem Mieter ohne weitere Begründung zu besichtigen und selbst zu untersuchen oder durch einen Beauftragten untersuchen zu lassen. Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter die Untersuchung in jeder Weise zu ermöglichen, zeitnahe Besichtigungstermine zu ermöglichen, insbesondere dem Vermieter Zutritt zu den Mietgegenständen zu verschaffen. Die Kosten der Untersuchung trägt der Vermieter.
11. Untervermietung, Abtretung, Pfändung
1. Der Mieter darf den Mietgegenstand weder an einen Dritten weitervermieten noch darf er Rechte aus diesem Mietvertrag abtreten oder vertraglich Rechte irgendwelcher Art an dem Mietgegenstand einräumen. Bei Verstößen ist der Vermieter zur fristlosen Kündigung berechtigt.
2. Sollte ein Dritter durch Beschlagnahmung oder Pfändung Rechte an dem Mietgegenstand geltend machen, so ist der Mieter verpflichtet, den Vermieter hierüber unverzüglich zu informieren und den Dritten über das bestehende Mietverhältnis aufzuklären.
3. Verstößt der Mieter schuldhaft gegen die vorstehenden Verpflichtungen, so ist er verpflichtet, dem Vermieter den Schaden zu ersetzen, der diesem daraus entsteht.
12. Haftung des Vermieters
Schadensersatzansprüche des Mieters wegen Verschulden bei Vertragsverhandlungen, unerlaubter Handlungen und mietvertraglicher Pflichtverletzungen sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Vermieters oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen, sich der Vermieter nicht gemäß § 831 BGB exkulpieren kann und bei Vorliegen einfacher Fahrlässigkeit insoweit, als sich die Schadensersatzansprüche nicht auf die Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten beziehen und nicht Schäden aus Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit Gegenstand der streitigen Forderungen sind.
13. Unfallverhütung
Der Mieter hat dafür zu sorgen, dass alle Personen, die den Mietgegenstand nutzen, zuvor vom Mieter oder einer vom Mieter eingewiesenen Person mit der sicheren und korrekten Handhabung des Mietgegenstandes vertraut gemacht werden, oder vorab festzustellen, ob die betreffende Person bereits fachkundig sind. Der Mietgegenstand darf nur für die für den Mietgegenstand vorgesehenen Einsatzzwecke verwandt werden, und falls bestimmte Qualifikationen erforderlich sind (z. B. spezielle Ausbildung, Führerscheinklasse) auch nur an qualifizierte Personen.
14. Rückgabe des Mietgegenstandes / Schadenersatz bei fehlerhafter Rückgabe
1. Der Mieter hat den Mietgegenstand im ungereinigten Zustand mit sämtlichen Zusatzteilen zurückzuliefern oder zur Abholung bereit zu stellen, je nach Vereinbarung der Parteien. Weist der Mietgegenstand bei der Rückgabe Beschädigungen, Mängel oder enorme Verschmutzungen auf, die der Mieter zu vertreten hat, so hat der Mieter dem Vermieter den Schadenersatz für den Zeitraum der Instandsetzung und der Reinigungsarbeiten bzw. der Reparaturarbeiten betreffend den Mietgegenstand als Schadenersatz zu zahlen.
2. Der Vermieter hat dem Mieter den Umfang der zu vertretenen Mängel und Beschädigungen unverzüglich mitzuteilen. Dem Mieter ist Gelegenheit zur Nachprüfung der aufgezeigten Mängel zu geben. Die Kosten der zur Behebung der Mängel erforderlichen Instandsetzungs‐/Reinigungs‐ bzw. Reparaturarbeiten / der evtl. Neuanschaffung sind dem Mieter unverzüglich anzuzeigen.
3. Die Kosten für die Instandsetzungsarbeiten bzw. Reinigungs‐ oder Reparaturarbeiten oder evtl. Neuanschaffung sind nach Behebung des Mangels bzw. nach Feststellung, dass der Mangel nicht reparabel ist, sofort fällig, wobei der Vermieter den Mieter hierüber in Textform zu informieren hat.
4. Falls der Mieter die Mietsache nicht rechtzeitig zurückgibt, verpflichtet er sich, dem Vermieter für jeden Tag, der über den vereinbarten Mietzeitraum hinausgeht, eine Nutzungsentschädigung zu zahlen. Die Höhe der Nutzungsentschädigung entspricht dem Mietpreis der überlassenen Mietgegenstände.
5. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist nicht ausgeschlossen. Dem Mieter bleibt vorbehalten nachzuweisen, dass kein Schaden oder nur ein geringerer als der vom Vermieter angesetzte Schaden eingetreten ist.
15. Verlust des Mietgegenstandes, der Verpackung oder des Zubehörs
1. Der Mieter haftet für Verlust, Diebstahl, Beschädigung und unbefugte Nutzung der Mietsache, sollte er keine Versicherung abgeschlossen haben.
2. Verluste durch Diebstahl oder Raub hat der Mieter unverzüglich der zuständigen Polizeibehörde mitzuteilen. Die Diebstahlanzeige ist dem Vermieter unaufgefordert vorzulegen. Bei Diebstahl oder Raub ist der Mieter verpflichtet, gleichwertigen Ersatz für den gestohlenen Mietgegenstand, alternativ Geldersatz zu leisten.
3. Bei Geldersatz ist der Betrag zu leisten, der zur Beschaffung eines gleichwertigen Gerätes zum Zeitpunkt der Entschädigungsleistungen erforderlich ist.
4. Im Falle einer unzulässigen Entsorgung der Verpackung des Mietgegenstandes, ist ein Stundensatz in Höhe von 8,50 EUR brutto pro Verpackung zu leisten, um diese erneut zu erstellen.
16. Änderung / Stornierung / Kündigung
1. Geringfügige Auftragsänderungen sind bis zwei Wochen vor der Veranstaltung möglich.
Geringfügige (max. 10% der Auftragsmenge) Reduzierungen der Auftragsmenge sind bis zu vier Wochen vor der Veranstaltung ohne Stornogebühren möglich.
2. Die bestellten Mietartikel werden nach Auftragsbestätigung aus dem verfügbaren Lagerbestand ausgebucht und fix reserviert, Textilien werden teilweise speziell konfektioniert, frische Blumen und Kaufartikel werden Auftragsbezogen geordert.
Bei einer Stornierung behalten wir uns das Recht vor, alle vereinbarten Leistungen wie folgt in Rechnung zu stellen:
- Bearbeitungsgebühren - Die Höhe des Betrags ist je nach Auftrag.
‐ erfolgt die Stornierung bis zu 60. Tage vor dem vereinbarten Übergabetermin, so wird eine Schadenspauschale von 25 % des Gesamtmietzinses fällig
‐ erfolgt die Stornierung bis zu 30. Tage vor dem vereinbarten Übergabetermin, so wird eine Schadenspauschale von 40 % des Gesamtmietzinses fällig
- ab dem 29. Tag vor dem vereinbarten Übergabetermin wird eine Schadenspauschale von 75 % des Gesamtmietzinses fällig
‐ erfolgt die Stornierung weniger als 2 Wochen vor der Veranstaltung, so werden 100% der Auftragssumme fällig
3. Ein ordentliches Kündigungsrecht für den über eine bestimmte Mietzeit abgeschlossenen Mietvertrag steht beiden Parteien nicht zu. Das Recht, den Mietvertrag außerordentlich zu kündigen, bleibt hiervon unberührt.
4. Der Vermieter ist berechtigt, den Mietvertrag ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen,
a) wenn er nach Vertragsabschluss Kenntnis davon erlangt, dass über das Vermögen des Mieters ein Insolvenzverfahren eröffnet oder ein solches mangels Masse abgelehnt wurde,
b) wenn er nach Mietvertragsabschluss Kenntnis davon erlangt hat, dass der Mieter die eidesstattliche Versicherung abgegeben hat,
c) wenn der Mieter ohne seine Einwilligung den Mietgegenstand oder einen Teil desselben nicht bestimmungsgemäß verwendet oder an einen anderen als im Vertrag angegebenen Ort verbringt oder einem Dritten überlässt,
d) wenn der Mieter mit der Zahlung des fälligen Mietbetrages länger als 7 Tage nach schriftlichem Mahnschreiben des Vermieters in Verzug kommt.
5. Im Falle der außerordentlichen Kündigung des Vermieters ist der Mieter verpflichtet, dem Vermieter den hierdurch entstandenen Mietausfallschaden zu ersetzen.
* Zusatz Corona Bedingungen
Bei Auftragsstornierung werden Ihnen schon alle getätigte Arbeiten wie Beratungstermin, komplette Planung, Location Besichtigung, Umbuchung, Bearbeitungsgebühren, eventuell gekaufte Artikel für ihre Veranstaltung sowie Stornogebühren/Schadenspauschale s. AGB’s in Rechnung gestellt.
17. Schnuppertermin / Beratungstermin
1. Der Schnuppertermin bei uns ist kostenlos und dauert max. 30 min.
2. Für eine Beratung wird eine Schutzgebühr von 60 € erhoben. Bei Auftragserteilung werden diese nicht berechnet. Dauer max. 120 min.
Werden Termine bis zu 24 Stunden vorher nicht abgesagt, berechnen wir eine Gebühr von 60€. Beratungstermin beinhaltet professionelle Beratung, Floristik und Konzept Gestaltung sowie Mustertisch Gestaltung vor Ort.
18. Ausweispflicht
Der Mieter hat sich vor Mietbeginn mit seinem gültigen, nicht abgelaufenen Personalausweis auszuweisen. Zudem hat er seine Telefon‐Nr., aktuelle Mobil‐Nr., Adresse des Einsatzortes des Mietgegenstandes, falls diese von der gemeldeten Adresse abweichend, anzugeben. Bei nicht vollständiger Datenangabe kann der Vermieter ein Zurückbehaltungsrecht an der Erbringung seiner Leistungen ausüben und nach erfolgloser Aufforderung an den Mieter, vollständige Angaben zu machen, vom Vertrag zurücktreten.
19. Datenschutzerklärung
Alle von uns erhobenen und gespeicherten persönlichen Kundendaten werden ausschließlich zum Zwecke der Mietabwicklung verwendet. Es werden Vor‐ und Familiennamen des Kunden, die zugehörige Rechnungs‐ und Lieferanschrift sowie eine ggf. hinterlegte Rufnummer und Emailadresse gespeichert. Die erhobenen Daten werden nicht an andere Dritte weitergegeben, ausgenommen rechtlich notwendige Maßnahmen (z. B. Inkassobüro, Rechtsanwalt, Auskunfteien) und Maßnahmen des Warentransportes einschließlich der Sendungsverfolgung.
20. Urheberrecht
Die von uns in den Angeboten eingestellten Fotos und die von uns erstellten Texte sind urheberrechtlich geschützt. Das Kopieren und Veröffentlichen hiervon (auch nur auszugsweise) wird gem. § 97 UrhG strafrechtlich und zivilrechtlich verfolgt.
21. Gerichtsstand /Erfüllungsort
Für alle wechselseitigen Ansprüche der Vertragspartner wird Limburg als Erfüllungsort und Gerichtsstand vereinbart, sofern es sich bei den Vertragspartnern um Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich‐rechtliche Sondervermögen handelt. Ebenso wird Darmstadt als Erfüllungsort und Gerichtsstand vereinbart, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat.
22. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder die Vereinbarungen eine Lücke enthalten, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Limburg, den 01.06.2019